Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zeitschriftenabonnenten

§ 1 Zustandekommen eines Abonnementvertrages

Der Abonnementvertrag kommt bei im Internet abgeschlossenen Verträgen mit Zugang der Bestätigungsmail beim Kunden zu Stande. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag innerhalb des jeweiligen Gesprächs zu Stande, indem der Kunde das Angebot von Newsage oder Newsage das Angebot des Kunden annimmt.

§ 2 Abschluss des Vertrages im Internet

Der Kunde kann auf der Webseite www.newsage.de unter dem Menüpunkt »Newsage abonnieren« in dem dort erscheinenden Formular seine Daten angeben. Die mit einem Sternchen (*) markierten Daten müssen angegeben werden. Durch das Klicken des Buttons »Abo kaufen« gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an Newsage zum Abschluss eines Abonnementvertrages ab. Durch die dann seitens Newsage an den Kunden verschickte Bestätigungsmail kommt der Vertrag zustande.

§ 3 Vertragspartner / Vertragslaufzeit / Zahlung

  1. Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der NEWs AGE Media GmbH, Industriestr. 20, D-64380 Rossdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Lederer. Kontaktdaten: office@news-age.de, Telefon: +49 (0)6154-6039483, Fax: +49-(0)6154-6039485.
  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird.
  3. Die Zahlung hat zu Beginn des Abonnementvertrages für den gesamten Zeitraum zu erfolgen.

§ 4 Vertriebspartner / Datenübermittlung / Datenschutz

  1. Die Zeitschrift wird über unseren Servicepartner DPV – Deutscher Pressevertrieb GmbH an den Kunden ausgeliefert. Hierzu werden die für den Heftversand benötigten Daten (Kundennr, Name, Firmenname, Anschrift, Plz, Ort, Land) zum Zwecke des Heftversandes an DPV übermittelt (DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH, Düsternstraße 1-3, 20355 Hamburg). Eine Übermittlung weiterer Daten findet nicht statt.
  2. Personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur innerhalb gesetzlicher Vorgaben und nicht zu Werbezwecken. Nach Ablauf des Vertrages bleiben die personenbezogenen Daten nur in gesetzlich erforderlichem Umfang gespeichert.

§ 5 Widerrufsrecht

Beginn Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Newsage Media GmbH, Industriestr. 20, D-64380 Rossdorf, Fax: +49-(0)6154-6039485, E-Mail: redaktion@news-age.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular anzeigen lassen

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§ 6 Kündigung

Eine Kündigung seitens des Kunden oder Newsage kann jederzeit erfolgen und wird jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Die Kündigung ist gegenüber unserem Vertriebpartner, der DPV –Deutscher Pressevertrieb GmbH, zu erklären.

DPV – Deutscher Pressevertrieb GmbH, 70138 Stuttgart
Tel. (Inland): 0711-89 225 222
Tel. (Ausland): +49(0)711-89 225 222
Fax.: 0711 / 182 2550
Mail.: newsage@dpv.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

§ 1

»Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

§ 2

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

§ 3

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

§ 4

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

§ 5

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

§ 6

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 7

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

§ 8

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 9

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 10

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

§ 11

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§ 12

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

§ 13

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

§ 14

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 15

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

§ 16

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 17

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

  • bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
  • bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
  • bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
  • bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

§ 18

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

§ 19

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

§ 20

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelheftbestellungen

§ 1 Geltungsbereich

Für alle im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Verträge über Einzelheftbestellungen im Onlineshop www.newsage.de gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon ausgenommen sind die im Onlineshop angebotenen Zeitschriftenabonnements für welche eigene AGB gelten. Diese sind unter http://www.newsage.de/geschaftsbedingungen/ abrufbar. Ebenso ausgenommen sind Anzeigenaufträge und Aufträge über Fremdbeilagen für welche eigene AGB gelten welche unter http://www.newsage.de/geschaftsbedingungen/#agb_anzeigen abrufbar sind.

§ 2 Inhalt & Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand ist der Kauf von Einzelheften mittels Telefon, Email oder via Onlineshop.
  2. Der Kunde kann die im Onlineshop angebotenen Einzelhefte online, per Telefon oder per Email bestellen. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, welches von der Newsage GmbH entweder durch entsprechende Benachrichtigung oder durch Zusendung des Einzelheftes angenommen werden kann. Bei Nichtverfügbarkeit erhält der Kunde eine entsprechende Benachrichtigung und ein Vertrag kommt nicht zustande.
  3. Die Bestellung über den Onlineshop erfolgt durch Auswahl der entsprechenden Produkte und Ausfüllen des Bestellformulars. Nachdem der Kunde die AGB akzeptiert und den Button »Jetzt kostenpflichtig kaufen« geklickt hat erfolgt die verbindliche Übermittlung des Angebotes an Newsage.
  4. Vertragspartner des Kunden ist die Newsage GmbH, Industriestr. 20, D-64380 Rossdorf, Telefon: +49 (0)6154-6039483, E-Mail: office@news-age.de

§ 3 Widerrufsrecht

Dem Kunden steht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Einzelheften kein Widerrufsrecht zu.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde kann per Sepa-Lastschrifteinzug, oder per Rechnung bezahlen. Die Auswahl kann online in der vorgegebenen Eingabemaske oder telefonisch erfolgen.
  2. Die Zahlung wird mit Eingang des Produktes beim Kunden fällig.
  3. Für den Fall, dass bei Zahlung per Sepa-Lastschrifteinzug die Lastschrift zurückgegeben wird oder nicht einlösbar ist, ermächtigt der Kunde mit Abgabe der Bestellung seine Bank, dem Verkäufer seinen Namen und seine aktuelle Anschrift zu nennen.

§ 5 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbedingungen welche unter http://www.newsage.de/datenschutzbedingungen-datenschutzerklaerung/ abrufbar sind.


Hinweis zur Streitbeilegung

Wir weisen darauf hin, dass im Fall von Streitigkeiten zwischen uns und
Ihnen als Kunden eine von der europäischen Kommission entwickelte
Plattform (»Online Dispute Resolution« / »Online-Streitbeilegung«) zur
Beilegung des Streites genutzt werden kann, welche unter folgendem Link
zu erreichen ist:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage